5.2.4. Das Bundesgericht hatte sich in einem Entscheid aus dem Jahr 2013 (Urteil des Bundesgerichts 6B_202/2013 vom 13. Mai 2013) mit einem Fall zu befassen, in welchem ein Journalist berichtet hatte, dass gegen eine bestimmte Person wegen des Verdachts, sie würde aus selbstsüchtigen Motiven Sterbehilfe leisten, eine Strafuntersuchung eröffnet worden sei.