- Gemäss Art. 14 StGB verhält sich rechtmässig, wer handelt, wie es das Gesetz gebietet oder erlaubt, auch wenn die Tat nach diesem oder einem andern Gesetz mit Strafe bedroht ist. "Gesetz" soll nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung sämtliche Vorschriften im formellen und materiellen Sinne meinen, unter Einschluss von Verordnungen des Bundesrates oder Weisungen der Departemente gegenüber einem Beamten (vgl. hierzu kritisch MARCEL ALEXANDER NIGGLI/CAROLA GÖHLICH, in: Basler Kommentar, Strafrecht I, 4. Aufl. 2019, N. 5 ff. zu Art. 14 StGB; zum Anwendungsbereich von Art.