Den Nebenangeklagten werde von der Staatsanwaltschaft als Gehilfenschaft zu Betrug vorgeworfen, den Hauptangeklagten bei ihren "Schattenbeteiligungen" an den Unternehmen "F.", "G.", "H." und "I." geholfen zu haben. Der Beschwerdeführer wurde unter Nennung seines Namens als Mitglied einer reichen Q. Familie mit einem von der "Bilanz" auf rund eine Milliarde Franken geschätzten Vermögen beschrieben, die ein eigenes AA betreibe, die stadtbekannte Immobiliengruppe J. besitze und 2002 das vom Beschwerdeführer präsidierte Unternehmen G. gegründet habe. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass "der Strafantrag auf zwei Jahre bedingt" laute.