- Im "Artikel 1" (vgl. hierzu Strafanzeigebeilage 3) ging der Beschuldigte hauptsächlich auf die angeklagten Hauptvorwürfe ein und identifizierte zwei Themenkomplexe. Erstens sollen sich die beiden Hauptangeklagten privat an Unternehmen beteiligt und sodann darauf hingewirkt haben, dass ihre Arbeitgeberinnen sich bei diesen Firmen einkauften. Damit hätten sie sich "nicht gebührende Vorteile" in Höhe von insgesamt 24.4 Millionen Franken gesichert. Zweitens sollen sich die beiden Hauptangeklagten private, geschäftsmässig nicht begründete Auslagen in Höhe von Fr. 598'000.00 und Fr. 96'000.00 von ihren Arbeitgeberinnen vergüten haben lassen.