Das Bezirksgericht C. fällte in dieser Strafsache am M ein Urteil. Der Beschwerdeführer wurde der aktiven Privatbestechung sowie Gehilfenschaft zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. Von allen weiteren Anklagevorwürfen wurde er freigesprochen (vgl. hierzu Beschwerdebeilage 10). 3.2. Der Beschuldigte veröffentlichte im Zusammenhang mit diesem Strafprozess im Zeitung 1. vom […] sowie gleichentags auf Zeitung 1.ch zwei Artikel: