3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons C. führte seit Dezember 2017 eine Strafuntersuchung gegen (erstens) den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten der (früheren) D. AG und CEO der E. sowie gegen (zweitens) einen ehemaligen Verwaltungsrat der (früheren) D. AG (vgl. hierzu Beschwerdebeilage 6). Im November 2020 erhob sie gegen diese zwei Personen (Hauptangeklagte) sowie gegen fünf weitere Personen (Nebenangeklagte), darunter den Beschwerdeführer, Anklage beim Bezirksgericht C. (vgl. hierzu Beschwerdebeilage 7). -4-