3.2. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts forderte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 8. Dezember 2022 auf, der Obergerichtskasse innert 10 Tagen ab (am 19. Dezember 2022 erfolgter) Zustellung dieser Verfügung für allfällige Kosten eine Sicherheit von Fr. 1'000.00 zu leisten, was dieser am 20. Dezember 2022 tat. 3.3. Der Beschuldigte erklärte mit Eingabe vom 22. Dezember 2022, am Beschwerdeverfahren nicht teilnehmen zu wollen. 3.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 12. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers.