Hierfür ist die Kürzung von einer Stunde angezeigt. Für das Verfassen der Beschwerde und der Eingabe vom 19. Dezember 2022, das Studium der Akten und der Beschwerdeantwort sowie das (in der Kostennote) bereits berücksichtigte Studium des vorliegenden Entscheids erscheint ein zeitlicher Aufwand von 7 Stunden und 36 Minuten noch knapp als angemessen. Bei einem Stundenansatz von Fr. 220.00 ergibt sich ein Honorar von Fr. 1'672.00. Hinzu kommen die Auslagenpauschale von 3 % des Honorars, ausmachend Fr. 50.20, und 7,7 % MWSt auf Fr. 1'722.20, ausmachend Fr. 132.60.