Mit Honorarnote vom 4. Januar 2023 wird ein Zeitaufwand von 8 Stunden und 36 Minuten geltend gemacht, wobei jedoch Aufwendungen im Zusammenhang mit dem laufenden Strafverfahren betreffend Kokainkonsum (STA2 2022.3023) enthalten sind (Studium Strafbefehl und "Beweisantragsentscheid" [11. November 2022]; Einsprache [20. November 2022]), welche nicht im Beschwerdeverfahren zu entschädigen sind. Hierfür ist die Kürzung von einer Stunde angezeigt.