Damit sei mindestens ein einmaliger Kokain-Konsum belegt. Im Blut habe Kokain nicht nachgewiesen werden können. Somit könne für den Zeitpunkt der Blutentnahme – und aufgrund der zeitlichen Verhältnisse wahrscheinlich auch für den Ereigniszeitpunkt – keine Kokainwirkung und damit auch keine dadurch hervorgerufene Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit abgeleitet werden. Der Vortest der Urinprobe auf Cannabinoide sei positiv ausgefallen. Bei der Bestätigungsanalyse im Urin habe kein Cannabis nachgewiesen werden können, womit das Ergebnis der immunchemischen Untersuchung somit als negativ ("falsch positiv") zu bewerten sei.