3.4.2. Den Akten ist zu entnehmen, dass aufgrund des ausserordentlich nervösen Verhaltens und der geröteten Augen des Beschwerdeführers ein Anfangsverdacht für einen Betäubungsmittel- oder Arzneimittelkonsum bestanden hat. Bei einem durchgeführten Vortest habe der Beschwerdeführer beim Standtest geschwankt und seine Hände hätten gezittert. Der erste Drug- wipe-Schnelltest ergab ein positives Ergebnis in Bezug auf Marihuana. Ein zweiter Test wurde nicht durchgeführt, da der Beschwerdeführer diesen ohne die vorgängige Einnahme von Wasser nicht habe machen wollen.