Vor diesem Hintergrund sei beim Beschwerdeführer eine Blut- und Urinprobe angeordnet worden. Laut Kurzgutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau vom 28. Juli 2022 habe die Auswertung der Blutproben ein negatives Resultat für alle getesteten Substanzen ergeben. Einzig im Urin seien die Kokain-Abbauprodukte Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester qualitativ nachgewiesen worden. Bei der ärztlichen Untersuchung – eine Stunde nach der polizeilichen Beobachtung von mutmasslichen Einschränkungen in der Fahrfähigkeit – seien keinerlei Auffälligkeiten festgestellt worden. Das Testergebnis in Bezug auf Marihuana habe sich als "falsch-positiv" erwiesen.