3. 3.1. Gegen die Einstellungsverfügung vom 24. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer am 21. November 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " Die angefochtene Einstellungsverfügung sei aufzuheben. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 3.2. Am 5. Dezember 2022 reichte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Beschwerdeantwort ein, ohne einen konkreten Antrag zu stellen. 3.3. Am 19. Dezember 2022 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein.