4.5. Daran ändert auch nichts, dass die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 12. Dezember 2022 mitteilte, die Beschwerdegegnerin habe eine im […] platzierte Spurenfalle ausgelöst und stehe aufgrund dessen im Verdacht, in den vergangenen Monaten mehrere Diebstähle zum Nachteil von [Bewohnern] begangen zu haben. Einerseits enthält diese E-Mail keine detaillierten Informationen zu diesen mutmasslichen Diebstählen, insbesondere zu deren Anzahl und den betreffenden Deliktssummen; andererseits hätten die beantragten Ersatzmassnahmen auch keine Wirkung bezüglich dieser Art von Delinquenz.