Im Urteil 1B_616/2020 vom 22. Dezember 2020 (E. 4.3.2) stufte das Bundesgericht eine Deliktssumme von rund Fr. 18'000.00 im Zusammenhang mit der Frage der Wiederholungsgefahr als gering ein, auch wenn der Deliktszeitraum von wenigen Wochen ziemlich kurz gewesen sei. Im Urteil 1B_548/2020 vom 6. November 2020 (E. 3.2) führte das Bundesgericht aus, der dem Beschuldigten vorgeworfene Gesamtdeliktsbetrag (aus Diebstählen und Betrügen) von Fr. 7'976.45 lasse nicht den Rückschluss zu, dass die Geschädigten durch die Vermögensdelikte besonders hart oder ähnlich hart getroffen worden seien wie dies bei einem Gewaltdelikt der Fall wäre.