Des Weiteren monierte er, dass seine amtliche Verteidigerin sich nicht darum habe kümmern wollen, wofür und in welchem Umfang er Rechtsanwalt C. beauftragt habe. Er habe ihr den Auftrag gegeben, Rechtsanwalt C. mitzuteilen, dass ihr Mandat von Rechtsanwalt D. übernommen werde. Sie habe nichts mehr von sich hören lassen. Er habe seit Beginn seiner amtlichen Verteidigung durch Rechtsanwältin B. 13 Mal einen Rückruf von ihr verlangt. Insgesamt habe sie ihn vier Mal zurückgerufen. Da könne man doch nicht von einer effizienten Verteidigung reden. Sie habe ihn richtig im Stich gelassen.