- ihn erst in der dritten Woche seiner Untersuchungshaft erstmals aufgesucht habe, - ihm den abweisenden Entscheid vom 22. Dezember 2021 betreffend ein von ihm am 9. Dezember 2021 gestelltes Haftentlassungsgesuch erst in der ersten Woche im Januar 2022 weitergeleitet habe und - ihn wieder enttäuscht habe, als sie ihm anfangs Januar 2022 mitgeteilt habe, dass sie auf Ende Januar 2022 gekündigt habe.