2. 2.1. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass seine ehemalige amtliche Verteidigerin unsorgfältig gehandelt und gegen die Standesregeln verstossen habe. Hierzu verweist er auf ein von ihm verfasstes Haftentlassungsgesuch vom 21. März 2022. Des Weiteren verweist er auf seine Anzeige gegen seinen ehemaligen Verteidiger Rechtsanwalt C. vom 15. Oktober 2022, welche er bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erstattete. 2.2. In der Eingabe vom 21. März 2022 beklagte sich der Beschwerdeführer im Wesentlichen darüber, dass seine frühere amtliche Verteidigerin (Rechtsanwältin B.)