" 1. Das Entschädigungsbegehren vom 12. Januar 2022 wird im Umfang von CHF 7'549.05 (inkl. MwSt.) gutgeheissen. Die Amtskasse wird angewiesen, das Honorar nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung an Rechtsanwältin B., [Adresse], auszuzahlen. 2. Betreffend die Rückforderung der ausgerichteten Entschädigung vom Beschuldigten wird im Endentscheid entschieden."