Advokatin Angela Agostino wurde mit Wirkung ab dem 7. November 2022 als amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers eingesetzt (vgl. angefochtene Verfügung). Nach der Praxis der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts dauert die amtliche Verteidigung bis zum Widerruf und gilt somit auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren. Auf das vom Beschwerdeführer (erneut) gestellte Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren ist deshalb mangels Rechtsschutzinteresses nicht einzutreten. -7-