2.5. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg stellte am 25. Oktober 2022 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau den Antrag, die beiden Mobiltelefone, hinsichtlich derer der Beschwerdeführer am 13. Oktober 2022 die Siegelung verlangt habe, seien zu entsiegeln. In der Begründung des Gesuchs wird zudem auf den von der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers gestellten Siegelungsantrag hingewiesen. Ob damit in Bezug auf die beiden Siegelungsanträge die Entsiegelung formell korrekt beantragt wurde, ist vorliegend nicht zu prüfen.