2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg begründete die Verfügung vom 10. November 2022 wie folgt: Mit Entsiegelungsgesuch vom 25. Oktober 2022 habe die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg fristgerecht die Entsiegelung der Mobiltelefone beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau beantragt. Dabei sei ausdrücklich auf den Antrag der damaligen freigewählten Verteidigerin vom 13. Oktober 2022 verwiesen worden. Das Entsiegelungsverfahren sei momentan vor dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau hängig. Der Antrag auf Herausgabe der beiden Mobiltelefone sei daher abzuweisen. -4-