2.4. Mit Schreiben vom 7. November 2022 beantragte die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg die Herausgabe der beiden Mobiltelefone. 2.5. Mit Verfügung vom 10. November 2022 wies die Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg den Antrag auf Herausgabe der beiden Mobiltelefone ab. 3. 3.1. Mit elektronischer Eingabe vom 21. November 2022 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen die ihm am 11. November 2022 zugestellte Verfügung vom 10. November 2022. Er stellt die folgenden Anträge: -3-