2. 2.1. Der Beschwerdeführer wurde am 11. Oktober 2022 festgenommen. Anlässlich der Hafteröffnungseinvernahme vom 13. Oktober 2022 wurde dem Beschwerdeführer eröffnet, dass seine zwei Mobiltelefone sichergestellt würden. Der Beschwerdeführer verlangte daraufhin die Siegelung der beiden Mobiltelefone.