105: rote Backe von D._____, schräger Striemen an den Hinterbeinen von B._____), die auf Einwirkung physischer Gewalt schliessen lassen könnten. Sollten sich die dem Beschuldigten vorgeworfenen physischen Einwirkungen auf die Kinder B._____, C._____ und D._____ tatsächlich verwirklicht haben, könnten diese als Tätlichkeiten i.S.v. Art. 126 StGB qualifiziert werden.