Daher erscheint es plausibel, dass der Beschuldigte von der Beschwerdeführerin 1 die Rückübertragung des Unternehmens auf ihn verlangt hat und diese Forderung zu Spannungen bzw. Streitigkeiten zwischen ihnen geführt hat. In Anbetracht der Umstände erscheint der Vorwurf des Beschuldigten nicht ohne weiteres völlig haltlos, dass sich die Beschwerdeführerin 1 möglicherweise für den Fall einer Trennung oder Scheidung eine für sie vorteilhafte Situation schaffen möchte, indem sie ihm mutmasslich strafbares Verhalten vorwirft.