Allerdings erscheint die Version des Beschuldigten nicht klar weniger glaubhaft als jene der Beschwerdeführerin 1. Dem Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Zürich ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte am 21. September 2012 als einziges Mitglied des Verwaltungsrats der I._____ AG gelöscht und an seiner Stelle die Beschwerdeführerin 1 eingetragen wurde (UA act. 160). Aus dem Schreiben der Stiftung Flexibler Altersrücktritt (FAR) vom 8. Februar 2018 ergibt sich, dass mit dieser Mutation im Handelsregister die Unterstellung des Beschuldigten unter den persönlichen Geltungsbereich des GAV FAR ermöglicht werden sollte, was