102, 328.5 ff.), spricht für einen Verlust des Sicherheitsgefühls bei ihr. Dass sie sich aufgrund der Reaktion der Paarberaterin nicht gleich bei der Polizei gemeldet hat, sondern einstweilen beim Beschuldigten geblieben ist und versuchte, so zu tun, als sei nichts passiert, in der Hoffnung, er werde sich schon noch eines Tages ändern (UA act. 101 f.), erscheint angesichts der von ihr geschilderten Vorgeschichte nachvollziehbar und lässt ebenfalls nicht darauf schliessen, dass ihre Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen.