Insgesamt kann daher beim gegenwärtigen Stand der Untersuchung nicht gesagt werden, dass es sich klarerweise um eine erfundene Geschichte handelt. Unbestrittenermassen befand sich die Ehe der Beschwerdeführerin 1 und des Beschuldigten am 12. Februar 2021 seit längerem in einer Krise. Weiter ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin 1 dem Beschuldigten an diesem Tag mitteilte, dass sie nur zwei Optionen für die Ehe sehe, entweder man heile diese oder sie liessen sich scheiden. Hingegen steht "Aussage gegen Aussage" bezüglich der Frage, ob der Beschuldigte zur Beschwerdeführerin 1 tatsächlich gesagt hat, es gebe ein grosses Unglück, wenn sie ihm die Kinder wegnehme.