gebe, wenn sie ihm die Kinder wegnehme. Er habe auch nie daran gedacht, der Beschwerdeführerin 1 oder seinen Kindern etwas anzutun. Die Streitigkeiten seien immer nur verbal gewesen. Er habe in seinem ganzen Leben noch nie einen Menschen bedroht oder einem Menschen sonst etwas gemacht. Dass er gegenüber seinen Kindern wiederholt tätlich geworden sei, stimme grundsätzlich nicht. Einmal habe er B._____ einen Klaps auf den Hinterkopf gegeben, also nicht geschlagen, und zwar in Q._____ in einem Restaurant. Dann hätten C._____ oder B._____ zwischendurch – etwa zehnmal – auch "eins von ihm aufs Füdli" bekommen, aber sie hätten Hosen getragen und es habe ihnen nicht weh getan.