Es sei absolut nichts anderes passiert. Zum Vorwurf der Drohung erklärte der Beschuldigte auf den Vorhalt, die Beschwerdeführerin 1 habe ihm im Februar 2021 mitgeteilt, dass sie nur zwei Optionen für die Ehe sehe, entweder man heile diese oder sie liessen sich scheiden, irgendwann habe die Beschwerdeführerin 1 so etwas gesagt und sei dann auch wieder in eine Eheberatung gegangen. Er habe aber bestimmt nicht gesagt, dass es ein grosses Unglück - 16 -