Sie wisse genau, was ihn wütend mache und dann rufe sie aus. Angst vor ihm habe sie sicher nicht. Sie wolle an sein Geld und ihn loswerden. Was er mit der Aussage, falls sie ihm die Kinder wegnehme, passiere ein grosses Unglück, gemeint habe, wisse er nicht mehr. Er habe nicht vorgehabt, der Beschwerdeführerin 1 oder den Kindern etwas anzutun. Dies werde er nie machen. Zum Vorwurf, dass er seine Kinder ein- bis zweimal im Monat schlage bzw. an den Ohren ziehe, meinte der Beschuldigte, das komme sehr selten vor. Sie hätten vielleicht einmal einen Klaps auf den Hintern bekommen, aber sonst habe er sie nie angefasst. Es komme auch nicht so oft vor, dass er seine Kinder anschreie.