Am 8. April 2022 führte die Beschwerdeführerin 1 gegenüber der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach aus, der Beschuldigte sei monatlich ausgerastet. Bereits 2011 und 2019 habe sie Versuche für eine Paartherapie gestartet. Im Januar 2021 habe sie einen dritten Versuch unternommen, weil der Beschuldigte immer extrem laut werde und alle Türen zuschlage, wenn sie über ihre persönlichen Probleme sprechen wolle. Der Beschuldigte sei aber nicht zum Termin bei Frau F._____ vom Familienzentrum R._____ erschienen. Am 6., 8. oder 10. Februar 2021 habe sie den Beschuldigten gefragt, ob sie kurz reden könnten.