Darauf habe der Beschuldigte geantwortet, wenn sie ihm seine Kinder wegnehme, gebe es ein grosses Unglück. Er habe nochmals nachgedoppelt und gesagt, dass es ein sehr grosses Unglück geben werde. Das sei ca. am 10. Februar 2021 passiert. Aus ihrer Sicht habe er mit dem "grossen Unglück" gemeint, dass er ihr oder den Kindern oder sich selbst etwas antun werde. Konkret mit dem Tod bedroht habe er sie aber nicht. Sie habe aber grosse Angst vor dem Beschuldigten, weil sie immer wieder sehe, wie er ausrasten könne. Er schreie dann massiv umher, so dass man es sicher kilometerweit hören könne. Er zertrümmere auch diverse Sachen, wenn er wütend sei, oder tue den Kindern weh.