4.2.3. 4.2.3.1. Die Beschwerdeführerin 1 sagte in der polizeilichen Einvernahme vom 12. September 2021 zum Vorwurf der Drohung aus, der Beschuldigte habe sie am Vortag als "huere Häx" beschimpft. Im Februar habe er sie bedroht. Im Januar hätten sie einen Streit gehabt, worauf sie zum Familienzentrum gegangen sei, um Hilfe zu holen. Der Beschuldigte habe aber keine Hilfe gewollt und sich auch nicht gemeldet. Sie habe zu ihm gesagt, es gebe nur zwei Wege: Entweder werde ihre Beziehung glücklicher oder sie müssten sich trennen. Darauf habe der Beschuldigte geantwortet, wenn sie ihm seine Kinder wegnehme, gebe es ein grosses Unglück.