Schliesslich bestätigten auch die Aussagen des Beschuldigten, dass er zu Gewalt neige und dabei auch Hilfsmittel wie Eisenstangen einsetze. Aus den Protokollen der Befragungen durch das Familiengericht Zurzach und dort allenfalls nicht vorgenommenen Schilderungen könne kein Rückschluss auf das vorliegende Strafverfahren gezogen werden. Insgesamt lägen auch bezüglich der vom Beschuldigten bestrittenen Tätlichkeiten keine Anhaltspunkte dafür vor, dass mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit von einem Freispruch des Beschuldigten durch das Gericht ausgegangen werden könne.