2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7 % Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren." 3.5. Die Beschwerdeführer 1 - 4 nahmen mit Eingabe vom 23. Januar 2023 zu den Beschwerdeantworten Stellung. 3.6. Der Beschuldigte äusserte sich dazu mit Eingabe vom 1. Februar 2023. 3.7. Die Beschwerdeführer 1 - 4 reichten dazu am 22. Februar 2023 eine Stellungnahme ein. -4- 3.8. Der Beschuldigte erstattete am 2. März 2023 eine weitere Stellungnahme.