3.3. Die Staatsanwaltschaft Baden begründete die beantragte dreimonatige Haftverlängerung mit Haftverlängerungsgesuch vom 7. November 2022 damit, dass die Strafuntersuchung wegen eines noch ausstehenden (für den 11. November 2022 in Aussicht gestellten) forensisch-toxikologischen Zusatzgutachtens noch nicht zum Abschluss habe gebracht werden können. Je nach Ausgang dieses Gutachtens seien allenfalls Ergänzungsfragen an weitere involvierte Gutachter, u.a. auch den forensisch-psychiatri- schen Gutachter, erforderlich, weshalb derzeit der Zeitpunkt der Anklageerhebung noch nicht absehbar sei (mit Hinweis auf Beilage 6 des Haftverlängerungsgesuchs).