Von daher kann zum dringenden Tatverdacht vollumfänglich auf die nach wie vor aktuellen Erwägungen im Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2022.356 vom 17. November 2022 verwiesen werden und ist dementsprechend mit dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau (zumindest) ein dringender Tatverdacht auf vorsätzliche Tötung weiterhin zu bejahen.