3. 3.1. Am 18. November 2022 um 10.18 Uhr informierte die Staatsanwaltschaft Baden das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau über ihre vorab per E-Mail eingereichte (noch nicht abschliessend begründete) Beschwerde, mit der sie (unter Kostenfolgen) die vorsorgliche Belassung des Beschuldigten in Untersuchungshaft, die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Gutheissung ihres Haftverlängerungsgesuchs vom 7. November 2022 beantragt hatte.