2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden stellte am 7. November 2022 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ein Gesuch um Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate. Der Beschuldigte beantragte mit Stellungnahme vom 14. November 2022 die Sistierung des Haftverlängerungsverfahrens bis zum Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts über die gegen die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 28. Oktober 2022 gerichtete Beschwerde. Eventualiter beantragte er die Abweisung des Haftverlängerungsgesuchs.