Entsprechend ist er nicht zu hören, wenn er in seiner Beschwerde geltend macht, die Arbeitsorganisation und die Überwachung seien mangelhaft gewesen. Der Beschwerdeführer scheint zu verkennen, dass ihn die geltenden Sicherheitsvorschriften nicht davon befreien, vernunftmässig, sorgfältig und überlegt zu arbeiten und handeln, zumal er bereits seit über 20 Jahren in diesem Beruf tätig ist. Schliesslich kann der Beschwerdeführer nichts zu seinen Gunsten ableiten indem er geltend macht, der Unfall sei auf den Nagel im Brett zurückzuführen. Es mag zutreffen, dass sich der Nagel in der Kleidung des Beschwerdeführers verfangen und ihn so in die Tiefe gerissen hatte.