Der Beschwerdeführer habe sich somit nicht in die Nähe des Vorsprungs begeben, sondern habe sich stets an den Sicherheitsabstand gehalten. Die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau übertrage die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle resp. die Absturzsicherung vollumfänglich dem Beschwerdeführer, welcher jedoch in der Hierarchiestufe zuunterst gewesen sei.