" 1. Es sei die Einstellungsverfügung aufzuheben und die Sache zwecks weiterer Untersuchungen, neuer Entscheidung oder Anklageerhebung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Es sei der Beschuldigte wegen fahrlässiger Verletzung der Regeln der Baukunde nach Art. 229 Abs. 2 StGB zu bestrafen. 3. Eventualiter sei die Strafuntersuchung auf weitere Beteiligte auszuweiten. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MwSt.) zulasten des Staates."