" 1. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger einfacher, evt. schwerer Körperverletzung sowie fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde zum Nachteil von A. vom 25. März 2020 in R. wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 lit. b und lit. d StPO). 2. Die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 62.00 gehen zu Lasten des Staates (Art. 423 Abs. 1 StPO). 3. Dem Beschuldigten wird eine Entschädigung im Betrag von CHF 685.30 (inkl. MwSt von 7.7%) ausgerichtet (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO).