1.2. Mit Verfügung vom 1. April 2020 eröffnete die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau eine Strafuntersuchung gegen den Projektleiter B. (fortan: Beschuldigter) wegen fahrlässiger einfacher, evt. schwerer Körperverletzung (Art. 125 StGB) sowie wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde (Art. 229 StGB). Mit Schreiben vom 27. September 2021 konstituierte sich A. als Privatkläger. 2. Am 13. Januar 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau folgende Einstellungsverfügung: