2. Mit Eingabe vom 14. November 2022 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau ersuchten die Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Brugg, Sandro Rossi, Chantale Imobersteg und Gabriele Kerkhoven, gestützt auf Art. 56 lit. f StPO um Bewilligung des Ausstands und Überweisung des Verfahrens an ein anderes Bezirksgericht. 3. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: