2.2. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, die Sitzung vom 4. April 2022 habe zwar in Den Haag stattgefunden, daran hätten via On- line-Zugang jedoch mehrere Personen aus ganz Europa teilgenommen. Wer die illegale Aufnahme gemacht habe und wo die Aufnahme erfolgt sei, sei örtlich nicht klar lokalisierbar und müsse nicht in Den Haag gewesen sein. Die Veröffentlichung sei über den Twitter-Account von "G." erfolgt. Es sei kaum zu eruieren, wer die Aufnahme online publiziert habe und in welchem Land die Straftat begangen worden sei.