" Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sei anzuweisen, ein Strafverfahren gemäss den Strafanzeigen vom 14. und 27. Oktober 2022 an die Hand zu nehmen, und sich dabei aus prozessökonomischen Gründen auf die Täterschaft zu konzentrieren, soweit diese bekannt ist und auf aussichtslose Abklärungen bezüglich der anonymen Täterschaft zu verzichten. " -3-