1.2. Am 27. Oktober 2022 reichte der Beschwerdeführer eine Anzeigeergänzung ein und erstattete zusätzlich Anzeige und Strafantrag gegen die D., E. ([…] von Twitter & Co.), F. ([…] von Twitter & Co.) sowie gegen Unbekannt, da die Aufnahme der Sitzung vom 4. April 2022 (vermutlich am 28. Juli 2022) über einen Twitter-Account lautend auf den Benutzernamen "G." veröffentlicht worden sei.